Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand: 09.01.2026)
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB") der Lex, Metwally, Möss & Weiser GbR - KlareProzesse.de, Maximilianstraße 33, 80539 München (nachfolgend: „Dienstleister") gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung zwischen dem Dienstleister und ihrem Vertragspartner (nachfolgend: „Kunde"). Individualabreden bleiben in jedem Fall vorrangig. Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Kunden des Dienstleisters oder mit ihm verbundener Dritter wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder Angebotsannahme des Kunden unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt und/oder der Dienstleister der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht widersprochen hat.
§ 1 Gegenstand des Vertrags
1.1 Der Dienstleister erbringt Dienstleistungen im Bereich der IT-, Technologie- und Digitalisierung. Die Leistungen richten sich insbesondere an Rechtsanwaltskanzleien, Steuerberaterkanzleien, Patentanwaltskanzleien sowie an Rechtsabteilungen von Unternehmen, ohne jedoch hierauf beschränkt zu sein.
1.2 Der Dienstleister erbringt Dienstleistungen der Technologie- und IT-Beratung zur Automatisierung von Arbeitsprozessen, insbesondere in den Bereichen Auswahl, Implementierung und Integration von Softwarelösungen, Entwicklung individueller Software, Erstellung und Anbindung von Schnittstellen sowie Durchführung von Schulungen.
1.3 Der Dienstleister kann neben der Implementierung von Standardsoftware auch eigene Softwareprodukte entwickeln, soweit die Anforderungen des Kunden durch Standardlösungen nicht abgedeckt werden.
1.4 Der Dienstleister ist berechtigt, für die Erbringung der Leistungen auf bewährte Drittanbieter zurückzugreifen, insbesondere für Sicherheitslösungen (z. B. Signatur- und KYC-Lösungen), OCR-Dienste oder Serverinfrastruktur. In diesen Fällen umfasst die Leistung des Dienstleisters die Auswahl geeigneter Anbieter, deren Integration in die vereinbarten Prozesse, die Anbindung an bestehende Systeme sowie die Bereitstellung der erforderlichen Schnittstellen.
1.5 Soweit vertraglich vereinbart, können die Leistungen zudem den Betrieb, die Wartung und den Support von IT-Systemen umfassen. Die Art, Dauer und Bedingungen werden im jeweiligen Softwarewartungsvertrag geregelt.
1.6 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, schuldet der Dienstleister keinen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder rechtlichen Erfolg. Die Leistungen werden als Dienstleistungen erbracht. Auch bei der Erstellung von Skripten, Schnittstellen oder Konfigurationen wird lediglich eine fachgerechte Tätigkeit, nicht jedoch eine bestimmte Funktions- oder Integrationsfähigkeit im Zielsystem geschuldet.
1.7 Der Dienstleister erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Insbesondere übernimmt der Dienstleister keine rechtliche, steuerliche oder berufsrechtliche Bewertung der beim Kunden eingesetzten Prozesse, Inhalte, Automatisierungen oder KI-gestützten Systeme. Sämtliche diesbezüglichen Entscheidungen verbleiben in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
§ 2 Nutzung von Software und Drittanbieterlösungen
2.1 Soweit Softwarelösungen von Drittanbietern eingesetzt werden, beschränkt sich der Leistungsumfang des Dienstleisters auf die Auswahl, Integration, Anbindung und Bereitstellung der Schnittstellen; die Rechte an der Drittsoftware verbleiben dabei beim jeweiligen Anbieter. Die finale Auswahlentscheidung über den Einsatz bestimmter Software- oder Drittanbieterlösungen trifft ausschließlich der Kunde.
2.2 Der Dienstleister verpflichtet sich, bei der Auswahl und Integration von Softwarelösungen, Schnittstellen oder Drittanbieterprodukten mit ordnungsgemäßer Sorgfalt vorzugehen und diese fachgerecht anzubinden. Eine Garantie für vollständige Kompatibilität mit allen kundenseitigen Systemen oder für die vollständige Fehlerfreiheit der eingesetzten Software wird nicht übernommen.
2.3 Der Dienstleister verpflichtet sich, bei der Integration von Softwarelösungen, Schnittstellen oder Drittanbieterprodukten die jeweils anerkannten Sicherheitsstandards einzuhalten.
2.4 Soweit Leistungen von Drittanbietern in Anspruch genommen werden, gelten deren jeweilige Vertrags- und Nutzungsbedingungen ergänzend. Der Dienstleister schuldet keine Leistungen, die ausschließlich im Verantwortungsbereich des Drittanbieters liegen. Der Dienstleister räumt dem Kunden lediglich die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein, soweit im Einzelfall der Drittanbieter keine weitergehenden Rechte einräumt.
2.5 Eigene Softwareprodukte des Dienstleisters ohne Hinzuziehung von Drittanbieterlösungen können dem Kunden gegen Zahlung einer Lizenzgebühr zur Nutzung überlassen werden. Die Art, Dauer und Bedingungen der Nutzung werden im jeweiligen Lizenzvertrag geregelt. Eine Übertragung von Eigentumsrechten an der eigenen Software erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird; andernfalls erhält der Kunde lediglich die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte.
2.6 Der Dienstleister schuldet weder die rechtliche Zulässigkeit noch die lizenz-, datenschutz- oder berufsrechtliche Konformität von Drittanbieterlösungen. Eine Prüfung dieser Aspekte ist nicht Gegenstand der Leistung.
§ 3 Pflichten des Dienstleisters
3.1 Der Dienstleister wird den Kunden im Rahmen der zu erbringenden Leistungen unter Berücksichtigung des vereinbarten Budgets beraten. Dabei hat die Anpassung der Software an die bestehenden und gegebenenfalls modifizierten Betriebsabläufe Vorrang.
3.2 Alle Leistungen des Dienstleisters sind so zu dokumentieren, dass der Kunde in der Lage ist, Art und Umfang der Leistungen und deren Auswirkungen nachzuvollziehen.
3.3 Der Dienstleister übernimmt die organisatorische Koordination der vereinbarten Leistungen. Die fachliche, rechtliche und berufsrechtliche Verantwortung für die vom Kunden eingesetzten Prozesse, Inhalte und Systeme verbleibt beim Kunden.
3.4 Der Dienstleister verpflichtet sich die jeweils anerkannten Sicherheitsstandards einzuhalten.
§ 4 Vertragsschluss
4.1 Auf Grundlage der Vorgespräche sowie der durchgeführten Bedarfsanalyse unterbreitet der Dienstleister dem Kunden ein Vertragsangebot über die in § 1 genannten Leistungen sowie die hierfür zu leistende Vergütung.
4.2 Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot innerhalb der angegebenen Annahmefrist mindestens in Textform (§ 126b BGB) bestätigt.
4.3 Abweichende oder ergänzende Erklärungen des Kunden führen nur dann zum Vertragsschluss, wenn der Dienstleister diese ausdrücklich bestätigt. Mit der Bestätigung wird der Inhalt des Angebots, einschließlich der Vergütung über die zu erbringenden Leistungen, verbindlicher Vertragsinhalt. Bestätigt der Kunde das Vertragsangebot nicht binnen der Annahmefrist, ist der Dienstleister nicht länger an das Angebot gebunden.
4.4 Enthält die Bestätigung des Kunden vom Vertragsangebot des Dienstleisters abweichende Angaben, kommt der Vertrag erst mit der Auftragsbestätigung durch den Dienstleister zustande.
§ 5 Einsatz von KI-Systemen
5.1 Der Dienstleister ist berechtigt, für die Erbringung der Leistungen KI-gestützte Lösungen einzusetzen. Für Tätigkeiten wie Dokumentenklassifikation, Vorbefüllung von Feldern oder Chatbots verwendet der Dienstleister implementierte Modelle, insbesondere Azure-gehostete Modelle, MS Copilot oder juristische KI-Modelle wie Libra, Legora oder Harvey. Die vom Dienstleister verwendeten Modelle werden stets in der EU gehostet.
5.2 Kundendaten werden nur dann vom Dienstleister zu Trainingszwecken genutzt, wenn dies ausdrücklich vom Kunden gewünscht und gesetzlich zulässig ist.
5.3 Bei Kunden mit besonders schutzbedürftigen Daten kann der Dienstleister auf freiverfügbare KI-Modelle zurückgreifen, die auf eigenen, vom Dienstleister verwalteten Root-Servern in Deutschland gehostet werden.
5.4 Der Einsatz von KI-Systemen durch den Dienstleister, die das Verhalten von Personen manipulieren, ihre Schutzbedürftigkeit ausnutzen oder ihre wirtschaftliche Situation beeinträchtigen, sowie die Verwendung von KI zur Ermittlung oder Ableitung politischer Meinungen, der Zugehörigkeit zu Gewerkschaften oder religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen ist unzulässig.
5.5 Eine Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten erfolgt nur, soweit dies gesetzlich erforderlich ist, insbesondere nach der KI-Verordnung.
5.6 Die Nutzung von KI-Systemen ist durch den Dienstleister zu dokumentieren.
5.7 Die Vorgaben der DS-GVO sind auch bei der Datenverarbeitung mittels KI-System uneingeschränkt durch den Dienstleister zu beachten.
5.8 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Verwendung, Prüfung und Freigabe sämtlicher durch KI-Systeme erzeugter Ergebnisse. Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Verwendbarkeit von KI-generierten Inhalten.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Der Kunde ist während der gesamten Dauer des Vertragsverhältnisses zur angemessenen Mitwirkung verpflichtet. Zur angemessenen Mitwirkung gehört insbesondere die rechtzeitige und vollständige Zurverfügungstellung fachkundiger Mitarbeiter sowie aller Informationen, Unterlagen, Daten und Inhalte, die für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind.
6.2 Sofern der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt, ist der Dienstleister berechtigt, die Erbringung der geschuldeten Leistungen bis zur vollständigen Erfüllung der jeweiligen Mitwirkungspflichten auszusetzen.
6.3 Der Kunde stellt der Agentur alle für ihre Vertragsdurchführung benötigten Daten und Informationen unentgeltlich zur Verfügung.
6.4 Erfüllt der Kunde die vorstehenden Pflichten unzureichend, sodass der Dienstleister seiner Verpflichtung zur Vertragsdurchführung nicht nachkommen kann, tritt auf Seiten des Dienstleisters kein Schuldnerverzug ein.
6.5 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen.
6.6 Erkennt der Dienstleister, dass vom Kunden bereitgestellte Daten oder Anforderungen gegen gesetzliche oder berufsrechtliche Vorgaben verstoßen könnten, wird er den Kunden hierauf hinweisen. Eine weitergehende Prüf- oder Überwachungspflicht besteht nicht.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
7.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Angebot gem. § 4 und entsteht mit Erbringung der jeweiligen (Abschnitts-)Leistung durch den Dienstleister.
7.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird der Vergütungsanspruch jeweils mit Rechnungstellung fällig und ist binnen sieben Werktagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.
7.3 Bei einem Zahlungsverzug von 14 Tagen ist der Dienstleister berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen.
7.4 Die Geltendmachung einer Aufrechnung oder eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden mit nicht rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen ist ausgeschlossen.
§ 8 Rechteübertragung, Nutzung von Dritt-KI
8.1 Alle Rechte am geistigen Eigentum an den vom Dienstleister selbst erbrachten Leistungen und schutzfähigen Arbeitsergebnissen verbleiben beim Dienstleister, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
8.2 Soweit im Rahmen der Leistungserbringung individuell für den Kunden entwickelte Arbeitsergebnisse entstehen, räumt der Dienstleister dem Kunden die für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein.
8.3 Die Einräumung der Nutzungsrechte umfasst nicht das Recht zur Bearbeitung, Weiterentwicklung, Vervielfältigung über den Vertragszweck hinaus oder zur Weitergabe an Dritte.
8.4–8.8 [Weitere Bestimmungen zu Lizenzierung, Reverse Engineering und Drittanbieter-KI gemäß den vollständigen AGB.]
§ 9 Gewährleistung
9.1 Der Dienstleister übernimmt keine Garantie für die Erzielung eines bestimmten Erfolgs, es sei denn, ein solcher ist zwischen den Parteien vereinbart worden.
9.2 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt.
9.3 Soweit der Dienstleister Werkleistungen erbringt, hat der Kunde diese unverzüglich zu untersuchen. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich und mindestens in Textform gerügt werden.
§ 10 Haftung, Verjährung
10.1 Der Dienstleister haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, nach den zwingenden Vorschriften des Datenschutzrechts sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
10.2 Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung haftet der Dienstleister für leicht fahrlässige Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
10.3–10.5 [Weitere Haftungsbeschränkungen gemäß den vollständigen AGB.]
10.6 Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren innerhalb von 13 Monaten ab Entstehung des Anspruchs und Kenntnis des Anspruchsgrundes.
§ 11 Vertragslaufzeit und Kündigung
11.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.
11.2 Die Kündigungsfrist beträgt für beide Seiten 3 Monate zum Monatsende.
11.3 Kündigungen bedürfen der Textform.
11.4–11.8 [Weitere Bestimmungen zu Kündigung und deren Rechtsfolgen gemäß den vollständigen AGB.]
§ 12 Rechtsfolgen der Vertragsbeendigung
12.1–12.5 [Bestimmungen zu Abrechnung, Herausgabe von Arbeitsergebnissen, Exit-Leistungen und Zurückbehaltungsrechten gemäß den vollständigen AGB.]
§ 13 Vertraulichkeit
13.1 Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit der Anbahnung, Durchführung und Abwicklung dieses Vertrages bekannt werdenden vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.
13.2 Vertrauliche Informationen sind alle nicht allgemein bekannten wirtschaftlichen, technischen, rechtlichen oder organisatorischen Informationen der jeweils anderen Partei.
13.3 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
§ 14 Datenschutz
14.1 Die Parteien verpflichten sich, die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
14.2 Soweit der Dienstleister im Rahmen der Vertragsanbahnung oder Vertragsdurchführung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage einer gesondert abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DS-GVO.
§ 15 Werbung
15.1 Der Dienstleister ist berechtigt, im Rahmen seiner Eigenwerbung auf die mit dem Kunden bestehende Geschäftsbeziehung Bezug zu nehmen.
15.2 Die Verwendung von Marken, Logos oder Bildmaterial des Kunden bedarf stets einer vorherigen Freigabe durch den Kunden in Textform.
§ 16 Streitbeilegung
16.1 Entstehen im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages Meinungsverschiedenheiten, werden die Parteien zunächst versuchen, diese innerhalb eines Zeitraums von 14 Kalendertagen auf gütlichem Wege beizulegen.
§ 17 Schlussbestimmungen
17.1 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.
17.2 Der Dienstleister ist berechtigt, Forderungen gegen den Kunden an Dritte abzutreten.
17.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.
17.4 Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten der Geschäftssitz des Dienstleisters in München.
17.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.